Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge
Der Zahlungsbetrag ist nach Rechnungsstellung fällig.
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzug – innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung – nur auf ein Konto von NEUBERT VERLAG & WERBUNG.
Der Anzeigenpreis ist für mindestens ein Jahr garantiert. Danach treten bei evtl. Änderungen der Anzeigenpreise die neuen Bestimmungen ab der darauf folgenden Rechnungsfälligkeit in Kraft. (Entfällt bei Verlängerungsvereinbarung).
Bei fernmündlich aufgegebenen Aufträgen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Gewähr für genaue Wiedergabe.
Für sämtliche Aufträge, auch wenn sie durch Verlagsvertreter oder sonstige Annahmestellen angenommen wurden, behält sich der Verlag die Ablehnung vor.
Im Verzugsfalle wird für jede Mahnung € 7,00 berechnet. Ferner werden Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent sowie die Einziehungskosten vereinbart.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben sowie falsch eingesetzte oder fehlende Planpunkte und Planquadratbezeichnungen ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern diese nicht extra berechnet wurden.
Für rechtzeitige Anlieferung der Druckunterlagen bis Anzeigenschlusstermin ist der Auftraggeber verantwortlich. Treffen diese nicht rechtzeitig ein, so wird die Anzeige nach den dem Verlag bekannten Daten des Auftraggebers (Branche, Anschrift, Telefonnummer usw.) gestaltet und veröffentlicht.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Geht der dem Auftraggeber übermittelte Probeabzug nicht bis zum gesetzten Termin beim Verlag ein, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum geltend zu machen.
Der Verlag liefert jeweils nach Erscheinen der Anzeige mit der Rechnung ein Belegexemplar bzw. einen Ausschnittbeleg.
Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluß auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe verbindlich zugesichert ist und diese um mehr als 20 % sinkt. Sinkt sie um mehr als 20 % , sind Wandlungs- oder Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Im Falle höherer Gewalt oder Nichterscheinung aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz durch den Verlag. Insbesondere wird kein Schadenersatz für nichtveröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Verlag für Schäden, die aufgrund von Ansprüchen Dritter, aufgrund öffentlicher Anzeigen, wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen sonstige Rechte geltend gemacht werden.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils gültigen Fassung auch Vertragsbestandteil mittelbarer oder unmittelbarer Abschlußaufträge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann abändern, wenn der Verlag sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt. Die Annahme eines Auftrages, der allgemeine Geschäftsbedingungen beinhaltet oder auf sie verweist, stellt eine solche Einverständniserklärung nicht dar.